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Wegen Razzia in Berlin: Die Bundesregierung verklagt die Staatsanwaltschaft Osnabrück
Hannover.Die Bundesregierung hat das Land Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück verklagt. Konkret handelt es sich um eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Razzia in zwei Bundesministerien im vergangenen September. Das Bundesjustizministerium will, dass das Gericht in Osnabrück entschieden hat, dass diese Pressemitteilung rechtswidrig war.
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Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ließ am 9. September 2021, kurz vor der Bundestagswahl, die Bundesfinanz- und Justizministerien durchsuchen. Es ging um den Verdacht der Vereitelung einer Strafverfolgung bei der Geschäftsstelle der Geldwäschebekämpfungsstelle FIU, einer Zollbehörde.
Politische Gründe?
Fast zeitgleich veröffentlichte die Staatsanwaltschaft die Pressemitteilung, die am kommenden Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück beraten wird. Aufgrund der Nähe der Bundestagswahl kam schnell der Verdacht auf, dass die Razzia politisch motiviert gewesen sein könnte. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat das stets abgelehnt. Justizministerin war damals Verteidigungsministerin Christine Lambrecht. Bundeskanzler Olaf Scholz war Finanzminister (beide SPD).
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In jedem Fall war die Durchsuchung selbst illegal. Das fand das Landgericht Osnabrück auf eine Beschwerde des Bundesjustizministeriums im Februar heraus, auch weil die Staatsanwaltschaft bereits über das gesuchte Dokument verfügte. Eine weitere Klage des Bundesfinanzministeriums gegen die vom Amtsgericht Osnabrück erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse ist noch beim Landgericht anhängig.
Illegale Pressemitteilung des Ministeriums?
Das Verwaltungsgericht befasst sich mit der die Staatsanwaltschaft begleitenden Pressearbeit. Die Bundesregierung verlange “eine Feststellung der Rechtswidrigkeit von Teilen der Pressemitteilung”, so das Gericht. Um welche Passagen es sich genau handelt, sagt das Gericht nicht: Die Staatsanwaltschaft hat die Pressemitteilung auf Antrag Berlins bereits aus dem Internet entfernt.
Bundesanwalt Johannes Eisenberg bemängelt, dass in der Erklärung behauptet wird, das Justizministerium sei durchsucht worden. Tatsächlich wurden alle Dokumente freiwillig freigegeben.
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Zudem solle die Staatsanwaltschaft eine Unterlassungserklärung erlassen, dass sie eine bestimmte Aussage nicht wiederholen werde: „Unser Vertrauen ist nicht so groß, dass wir glauben, sie würden uns bereitwillig alles geben.“ Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte begründet, warum die Ermittler nicht einfach die Veröffentlichung des angeforderten Dokuments forderten.